Rollstuhlgerechtes Bad: Das gilt es beim Umbau zu beachten
Wie groß muss ein rollstuhlgerechtes Bad sein? Welche Kosten entstehen beim Umbau zu einem behindertengerechten Bad und welche Vorgaben gibt es zu beachten?
Diese und weitere Fragen klären wir und dank wertvoller Tipps haben Sie eine erste Orientierung, worauf es ankommt und vermeiden Fehler, die am Ende teuer werden können. Zudem geben wir Tipps, welche Kosten von den Pflegekassen oder staatlichen Förderprogrammen übernommen werden.
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Tipp #1: Rollstuhlgerechtes Bad - Preise vergleichen und sparen
Ist der Umbau zu einem rollstuhlgerechtes Bad geplant, ist die Unterstützung und Beratung durch einen Fachbetrieb empfehlenswert. Dieser berät umfassend zu verschiedenen Möglichkeiten, auch in kleinen Bädern.
Um einen geeigneten Fachbetrieb in der Nähe zu finden, empfehlen wir die Nutzung eines Vergleichsportals: Auf Grundlage eines Fragebogens, den Sie ausfüllen, um Ihre persönlichen Anforderungen zu bestimmen, erhalten Sie bis zu drei Angebote von regionalen Anbietern.
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Zusatztipp: Kostenlos weitere Hilfsmittel sichern
Mit einem vorhandenen Pflegegrad haben Sie Anspruch auf eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln sowie die entsprechenden Zuschüsse. Sichern Sie sich daher die aktuelle Förderung und profitieren Sie von weiteren nützlichen Hilfsmitteln wie einem Hausnotruf, Treppenlift oder einem Elektromobil.
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Da die Anpassungen für die Nutzung eines Rollstuhls im Badezimmer recht umfangreich sind, wird in den meisten Fällen eine Komplettsanierung notwendig. Einerseits, um ausreichend Bewegungsräume zu schaffen, und andererseits, da neue Sanitärobjekte verbaut oder die Badewanne zu einer Dusche umgebaut werden muss. Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch einige Kosten für den behindertengerechten Umbau.
Umbaumaßnahme | Kosten |
---|---|
Komplettsanierung/-bau (6 m²) | 8.000 bis 10.000 € |
Barrierefreie Dusche (inkl. Fliesenarbeiten) | ab 5.000 € |
Umbau Badewanne zur Dusche | ab 2.500 € |
Barrierefreies WC (höhenverstellbar) | 2.500 bis 4.500 € |
Behindertengerechtes Waschbecken (ohne Montage) | ab 250 € |
Um ausreichend Bewegungsraum zu schaffen, wird größtenteils zu einer Komplettsanierung des Badezimmers geraten, um auch wesentliche Sicherheitsaspekte zu integrieren. Bei der oben genannten Schätzung für den Komplettumbau sind die Kosten für Montage- und Materialkosten bereits integriert.
Dennoch handelt es sich hier um Näherungswerte, die Kosten können letztendlich variieren, je nachdem wie hochwertig die Ausstattung sein soll und welche baulichen Gegebenheiten vor Ort vorhanden sind. Gerade im Bestands- oder Altbau müssen im Vorfeld oft noch Umbaumaßnahmen vorgenommen werden - dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die bei der Planung einkalkuliert werden können.
Tipp: Es gilt folgende Faustregel: Kalkulieren Sie mit 60 % Material- sowie 40 % Montage-/ Installationskosten.
Je nach Region variieren insbesondere die Stundensätze für die verschiedenen Gewerke deutlich. Deswegen ist es ratsam, sich verschiedene Angebote machen zu lassen, um einen realen Eindruck zu bekommen. Guter Service und umfassende Beratung sind hier das Stichwort: Ist ein kompletter Badumbau geplant, müssen verschiedene Gewerke beauftragt und koordiniert werden. Das ist zeitintensiv und sollte in der Regel von einem Profi übernommen werden.
Was es bei der Kalkulation der Kosten für den Umbau zu einem rollstuhlgerechten Bad zu beachten gibt, erläutern wir umfassend hier: Barrierefreies Bad Kosten.
Tipp #3: Behindertengerechtes Bad - Zuschüsse sichern
Der Umbau zu einem rollstuhlgerechten Bad kann von verschiedenen Stellen bezuschusst werden. So übernehmen unter anderem die Kranken- und Pflegekassen teilweise die Kosten für die Aufrüstung bzw. einen Umbau. Dazu müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für sogenannte Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis zu finden sind. Das können zum Beispiel Halte- und Stützgriffe oder ein Dusch-WC sein - das heißt, einzelne Elemente im rollstuhlgerechten Bad werden von den Krankenkassen übernommen.
Hinweis: Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine Verordnung vom behandelnden Haus- oder Facharzt, das die Notwendigkeit des Hilfsmittels dokumentiert.
Achten Sie bei der Ausstellung der Verordnung darauf, dass der Arzt die richtige Hilfsmittelnummer aus dem Verzeichnis auf der Verordnung hinterlegt, denn nur diese werden von den Krankenkassen übernommen. Mit der Verordnung wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse, die dann die weiteren Schritte mit Ihnen klärt.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen arbeiten mit festen Anbietern zusammen, von denen das Hilfsmittel bezogen werden muss. Auch darüber informiert Sie die zuständige Krankenkasse bei Einreichung der Verordnung.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Komplettsanierung des Badezimmers nicht. Dazu müssen Sie sich an die zuständige Pflegekasse wenden, die sogenannte - Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen - mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst. Dazu zählen unter anderem der Umbau zu einem rollstuhlgerechten Bad oder der Einbau eines Treppenlifts.
Hinweis: Voraussetzung für den Zuschuss von der Pflegekasse ist das Vorliegen eines Pflegegrads bzw. dass durch die Umbauten, die häusliche Pflege erleichtert oder erst möglich bzw. eine selbstständige Lebensweise ermöglicht wird.
Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, können bis zu 16.000 Euro geltend gemacht werden. Der Antrag für die Übernahme der Kosten kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass der Antrag vor dem Beginn der Maßnahmen gestellt werden muss.
Worauf es bei der Förderung eines rollstuhlgerechten Bades durch die Kranken- und Pflegekasse zu achten gilt und wie die Antragstellung gelingt, finden Sie hier: Barrierefreies Bad Krankenkassen.
Liegt weder ein Pflegegrad noch eine Verordnung vom Arzt vor, gibt es verschiedene staatliche Förderprogramme, um die Sanierung zu einem behindertengerechten Bad bezuschussen zu lassen. Das Programm 455-B, - Barrierereduzierung -, der KfW bezuschusst Umbauten bis zu 10 %, maximal jedoch 6.250 Euro. Alle Informationen zu weiteren Zuschüssen zeigen wir Ihnen hier: Barrierefreies Bad Zuschüsse.
Tipp #4: Planung eines rollstuhlgerechten Bades - Diese Vorgaben müssen eingehalten werden
Insbesondere bei der Förderung durch staatliche Programme müssen im rollstuhlgerechten Badezimmer bestimmte technische Mindestanforderungen eingehalten werden. Dies gilt zudem auch für alle öffentlichen Gebäude. Auch hier muss die gängige DIN-Norm eingehalten werden.
Wie groß muss ein rollstuhlgerechtes Bad sein?
Laut DIN-Norm muss im rollstuhlgerechten Bad in den Bereichen Dusche, WC und Waschtisch jeweils ein Radius von 150x150 Zentimeter eingehalten werden. Die verschiedenen Bereiche können sich überlappen, sodass die Vorgaben auch in kleinen Räumen eingehalten werden können. Personen mit Rollstuhl benötigen mindestens 90 cm Platz neben dem WC, um sich seitlich hinüberzuheben.
Die Einhaltung eines entsprechenden Wendekreises ist für Rollstuhlnutzer insbesondere wichtig, um sich selbstständig und sicher im Bad zu bewegen und mit dem Rollstuhl agieren zu können. Unnötige Schränke, Teppiche oder Vorleger sollten entfernt werden, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
Auch in kleinen Badezimmern lassen sich die Vorgaben gut umsetzen, wenn man etwas kreativ wird. Auch hier berät Sie der Fachmann umfassend und findet die ideale Lösung. Überdies ist ausreichend Spielraum im Badezimmer nicht nur wichtig, damit der Betroffene selbstbestimmt agieren kann, sondern, auch wenn einmal Pflege durch Dritte oder Angehörige notwendig wird. Denn auch diese benötigen, ausreichend Platz, um agieren zu können.
Tipp #5: Ebenerdige Dusche - maximaler Komfort im rollstuhlgerechten Bad
Ein rollstuhlgerechtes Bad sollte immer mit einer Dusche, im Idealfall ebenerdig, ausgestattet sein. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Betroffene kann mit seinem Rollstuhl bequem in die Dusche fahren, muss keine Hindernisse überwinden und bleibt somit selbstständig - für viele Betroffene ein Muss.
Was kostet eine rollstuhlgerechte Dusche?
Der Umbau zu einer behindertengerechten Dusche kostet ca. 5.000 Euro. Darin inkludiert sind bereits Montage- und Fliesenlegearbeiten sowie die Kosten für das Standardmodell mit Stützgriffen. Zusätzlich können Kosten für die Anpassung an bauliche Gegebenheiten hinzukommen, etwa wenn im Altbau das Gefälle nicht ausreichend ist.
Die rollstuhlgerechte Dusche ist im Idealfall ebenerdig bzw. darf maximal eine Schwelle von zwei Zentimetern haben. Nur dann kann diese noch mit dem Rollstuhl überfahren werden. Weiterhin sollte ausreichend Stütz- und Haltegriffe vorhanden sein, ein Duschsitz und auch die Armaturen müssen so verbaut sein, dass sie bequem im Sitzen erreicht werden können.
Eine Duschabtrennung macht im rollstuhlgerechten Bad nur bedingt Sinn, da der Bewegungsspielraum für den Wendekreis des Rollstuhls benötigt wird. In größeren Räumen, wo der vorgegebene Wenderadius von 150x150 Zentimetern großzügig vorhanden ist, kann eine Abtrennung auf einer Seite installiert werden. Diese sorgt zusätzlich für Privatsphäre. Ebenso sollte auch ein Handtuchhalter, noch besser Handtuchtrockner auf Sitzhöhe installiert werden, damit der Betroffene auch darauf einen guten Zugriff hat.
Ferner sollten Sie beim Umbau darauf achten, dass rutschhemmende Fliesen bzw. Oberflächen verbaut werden, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Ausreichend Lichtquellen, die alle Ecken gut ausleuchten sowie eine kontrastreiche Ausstattung runden die Einrichtung des rollstuhlgerechten Bades ab. Weitere Punkte, die Sie beim Umbau zu einer behindertengerechten Dusche beachten sollten und welche Möglichkeiten es außerdem gibt, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag: Behindertengerechte Dusche.
Tipp #6: Rollstuhlgerechtes WC und Waschbecken - Bewegungsfreiheit und Sicherheit
Weitere wichtige Elemente bei der Gestaltung eines rollstuhlgerechten Badezimmers sind das Waschbecken sowie die Toilette. Auch hier gibt es einige Punkte zu beachten, insbesondere bei der Montagehöhe. Zusätzlich gilt, dass auch für die den Radius um die Toilette und das Waschbecken die Maße von 150x150 Zentimetern gelten, um ausreichend Bewegungsspielraum zu haben. Überdies benötigen Rollstuhlfahrer neben der Toilette mindestens 90 Zentimeter Platz, um sich herüberheben zu können.
Tipp: Das rollstuhlgerechte WC wird auf einer Höhe von 46 bis 48 Zentimeter montiert. Dies ist abhängig von der Körpergröße und den Nutzern der Toilette. Leben mehrere Generationen in einem Haushalt, empfiehlt sich die Anschaffung eines höhenverstellbaren WCs, welches bis zu 10 Zentimeter in der Höhe variabel ist.
Darüber hinaus sind Halte- und Stützgriffe unverzichtbar, um ein hohes Maß an Selbstständigkeit sowie Sicherheit zu gewährleisten. Viele Haltegriffe können platzsparend an die Wand geklappt werden, wenn diese nicht benötigt werden. In Hinblick auf die Bedürfnisse im Alter können bereits jetzt Einsparungen in den Wänden eingeplant werden, um später einfach Haltegriffe nachrüsten zu können. Dafür müssen die Wände natürlich einer entsprechenden Traglast standhalten.
Welche Sicherheitsaspekte bei der Planung eines rollstuhlgerechten WCs darüber hinaus noch bedacht werden müssen, haben wir für Sie hier zusammengefasst: Barrierefreies WCs.
Auch das Waschbecken sollte behindertengerecht gestaltet werden und für eine Nutzung im Sitzen ausgerichtet sein. Das heißt konkret, dass es mit einem Rollstuhl unterfahrbar sein sollte - Unterschränke haben im rollstuhlgerechten Bad nichts zu suchen. Ferner befinden sich links und rechts ausreichend Ablagefläche und ein Handtuchhalter ist im Waschbecken bereits integriert, damit die Nutzer alles zur Hand haben.
Hinweis: Ein behindertengerechtes Waschbecken gibt es bei bereits ab 400 Euro. Für ein Plus an Komfort gibt es auch höhenverstellbare Modelle, die ab 2.000 Euro zu haben sind. Hinzu kommen außerdem noch die Kosten für die Installation und Montage.
Um Verbrennungen und das Anstoßen der Knie zu vermeiden, sollte idealerweise ein Unterputzsiphon verbaut werden. Eine kostensparende Alternative ist ein Flachaufputzsiphon. Zudem sollten die Armaturen einfach mit einer Hand bedienbar, mit einem Temperaturregler und einer Möglichkeit zum Herausziehen versehen sein. Abgerundet wird der rollstuhlgerechte Waschtisch von einem Spiegel, der auf einer Höhe von ca. einem Meter montiert und mit ausreichenden und hellen Lichtquellen versehen ist.
Weitere Tipps zur Gestaltung eines behindertengerechten Waschbeckens sowie nützliche Tipps zum Aspekt Sicherheit finden Sie hier: Behindertengerechtes Waschbecken.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema rollstuhlgerechtes Bad
Wie groß muss ein rollstuhlgerechtes Bad sein?
Im rollstuhlgerechten Bad sollte ausreichend Bewegungsraum vorhanden sein, insbesondere, wenn der Betroffene gepflegt wird. Laut DIN-Norm gelten 150x150 Zentimeter als rollstuhlgeeignet. Diese Flächen müssen jeweils für das WC, die Dusche und den Waschtisch eingehalten werden, wobei sich die Flächen auch überlappen dürfen. So kann ein rollstuhlgerechtes Bad auch in kleinen Räumen umgesetzt werden.
Was kostet ein behindertengerechtes bzw. rollstuhlgerechtes Bad?
Der Umbau zu einem rollstuhlgerechten Bad kostetn zwischen 8.000 und 10.000 Euro, bei einer Größe von knapp ca. 6 m². Hier sind sowohl die Material- als auch die Montagekosten bereits inkludiert. Ist eine höherwertige Ausstattung gewünscht, sind die Kosten entsprechend höher. Die Badumbauten können von den Pflegekassen oder den Krankenkassen bezuschusst werden. Darüber hinaus gibt es weiter Förderprogramme, zum Beispiel von der KfW.
Wer zahlt behindertengerechte Umbauten?
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, werden die Kosten für den behindertengerechten Umbau von den Pflegekassen mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst. Darüber können bei der Krankenkasse Hilfsmittel beantragt werden, wenn eine Verordnung vom Arzt vorliegt. Alternativ gibt es Förderprogramme, zum Beispiel bei der KfW, wenn keine Verordnung vom Arzt oder ein Pflegegrad vorliegt.
Was zahlt die Krankenkasse bei Badumbau?
Die Krankenkassen übernehmen nicht die Kosten für einen kompletten Badumbau, sondern nur für sogenannte Hilfsmittel, wie Halte- und Stützgriffe oder ein Dusch-WC. Die Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist eine Verordnung vom Arzt, die das Hilfsmittel als notwendig ausweist sowie eine Listung im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen.