KfW-Förderung sichern

Zuschüsse für den Umbau zum barrierefreien Badezimmer

Welche weiteren Zuschüsse gibt es für den Badumbau? Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für Bauherren? Und ist eine KfW-Förderung sinnvoll?

Diese und weitere Fragen rund um die Kostenübernahme für die Badsanierung geben wir Ihnen hier, inkl. nützlicher Hinweise, wie die Förderung realisiert werden kann.

Bauherren und Wohneigentümer haben die Möglichkeit, sich zusätzliche Zuschüsse vom Staat für den Umbau zum barrierefreien Bad zu sichern.

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Tipp #1: Preise vergleichen und bei der Badsanierung sparen

Ein barrierefreies Badezimmer ist nicht nur für Senioren und Personen mit Einschränkungen eine Überlegung wert, auch viele Bauherren denken heute bei der Badgestaltung schon an morgen. Auch hier lassen sich Zuschüsse vom Staat sichern und Kosten sparen.

Deswegen sollten Sie im ersten Schritt die Kosten für einen Badumbau vergleichen: Spezialisierte Vergleichsportale helfen Ihnen bei der Suche eines geeigneten Anbieters in Ihrer Nähe. Sie beantworten einige Fragen zu Ihren persönlichen Gegebenheiten und erhalten Angebote von bis zu drei Fachleuten in Ihrer Nähe.

So erhalten Sie konkrete Preise für den Umbau:

Die folgenden kostenlosen Vergleichsportale sind empfehlenswert. Aber Vorsicht: Nicht alle Anbieter und Fachbetriebe sind auf allen Portalen vertreten. Machen Sie daher mehrere Vergleiche und kombinieren Sie die Portale.

Transparenzhinweis: Wir erhalten bei Verwendung der vorstehenden Affiliate-Links eine Provision von den Anbietern. Für Sie bleibt der Vergleich kostenlos! Mehr Informationen dazu, wie wir uns finanzieren und zu Affiliate-Programmen und Affiliate-Links.

Schauen Sie sich alle Vergleiche in Ruhe an und entscheiden Sie sich für drei der genannten Möglichkeiten. Nach Ausfüllen des Formulars erhalten Sie von den Anbietern kostenlos und unverbindlich konkrete Angebote für ein barrierefreies Bad sowie Tipps für Zuschüsse und die Finanzierung.

Warum Sie mindestens 3 der kostenlosen Vergleichsportale nutzen sollten:

  • Nicht alle Fachbetriebe sind auf allen Portalen.
  • Sie vermeiden die Gefahr von Ausreißern.
  • Die Preisunterschiede zwischen den Anbietern können signifikant sein.
  • Sie erhalten einen ersten Überblick und damit eine ideale Verhandlungsgrundlage.
  • Die Angebote kommen von regionalen und deutschlandweiten Anbietern.
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Für Badumbauten funktionieren die Portale so einfach wie ein Angebotsvergleich: Sie geben Ihre Anforderungen an und erhalten danach individuelle Angebote von regionalen und deutschlandweiten Anbietern.

Zusatztipp: Kostenlos weitere Hilfsmittel sichern

Mit einem vorhandenen Pflegegrad haben Sie Anspruch auf eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln sowie die entsprechenden Zuschüsse. Sichern Sie sich daher die aktuelle Förderung und profitieren Sie von weiteren nützlichen Hilfsmitteln wie einem Hausnotruf, Treppenlift oder einem Elektromobil.

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Tipp #2: Werden Sie Kosten für den Badumbau von der KfW bezuschusst?

Für private Bauherren oder Wohneigentümer bietet die KfW das Förderprogramm 455-B mit dem Namen - Barrierereduzierung Investitionszuschuss: Zuschuss für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort -. Damit können Sie sich die Kosten für die Modernisierung oder aber den Neubau eines barrierefreien Bades teilweise erstatten lassen.

Die KfW-Förderung für ein barrierefreies Bad im Überblick:

  • Zuschuss bis 6.250 Euro möglich
  • Für jedes Alter
  • Zum Abbau von Barrieren in Wohnräumen und Erhöhung des Wohnkomforts
  • Gilt auch für den Kauf bereits umgebauten Wohnraumes

Damit die KfW-Förderung gelingt, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein: So muss die Maßnahme vor Beginn von der KfW bewilligt werden, den technischen Mindestanforderungen für barrierefreie Bäder entsprechen und von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Um ein barrierefreies Bad von der KfW gefördert zu bekommen, müssen technische Mindestanforderungen erfüllt werden. Welche dies sind, erläutert Ihnen gern der Fachbetrieb. © badumbau-ratgeber.de

Je nachdem, welche Maßnahmen Sie planen, wird der Anteil der Förderung durch die KfW berechnet. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Investitionszuschuss, der erst nach Abschluss der Maßnahmen gezahlt wird.

Wichtig: Für Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss 10 % der förderfähigen Investitionskosten, für den Standard altersgerechtes Haus 12,5 % pro Antrag. Ein Antrag kann gestellt werden, wenn mindestens 2.000 € investiert werden.

Pro Wohneinheit sind dabei Investitionskosten bis 50.000 Euro förderfähig. Alles, was darüber hinausgeht, wird nicht gefördert.

Neben Eigentümern und Ersterwerbern (von umgebautem Wohnraum) von Ein- bzw. Zweifamilienhäuser sowie Wohnungen (maximal zwei Wohneinheiten) können auch Mieter den Antrag auf Bezuschussung für den Umbau stellen. Hier sollten Sie jedoch darauf achten, dass Sie im Vorfeld eine Modernisierungsvereinbarung mit Ihrem Vermieter abschließen.

Die Vorgaben der KfW für die Förderung sind mitunter sehr streng und nur an bestimmte Maßnahmen gekoppelt. Bevor Sie an die Beantragung gehen, sollten Sie sich ein umfassendes Bild darüber machen, welche Möglichkeiten Sie haben und ob eventuelle noch weitere Fördermaßnahmen kombiniert werden können.

Diese Maßnahmen werden von der KfW gefördert:

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung, z.B. die Modernisierung von Sanitärobjekten
  • Umbaumaßnahmen zum Standard altersgerechtes Haus, was auch die Sanierung des Bades einschließt
  • Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden, z. B. von Gewerbeflächen zu Wohnungen
  • Kauf von barrierearm umgebauten Wohnraum, wenn im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen

Dies gilt jedoch nicht für Wohnraum, der gewerblich genutzt werden soll, etwa Ferienwohnungen bzw. nicht für Maßnahmen, die bereits durch die gesetzlichen oder privaten Pflegekassen gefördert werden.

Im Merkblatt Barrierereduzierung - Investitionszuschuss der KfW finden Sie alle relevanten Hinweise, die bei der Förderung beachtet werden müssen. Weiterhin finden Sie weitere Hinweis sowie einen Zuschuss-Rechner auf der Website der KfW.

Tipp #3: KfW-Förderung: Wie muss der Antrag gestellt werden?

Den Antrag für die Förderung können Sie über die Website der KfW stellen. Im Vorfeld sollten Sie jedoch die notwendigen Unterlagen und Informationen sammeln, damit die Antragstellung gelingt.

Die KfW-Förderung für ein barrierefreies Bad im Überblick:

  1. Beraten lassen: Bevor die Maßnahmen zum Badumbau durchgeführt werden, sollten Sie eine Beratung vom Fachmann in Anspruch nehmen. Anlaufstellen sind hier etwa die Wohnberatungsstellen, die es in jedem Bundesland gibt.
  2. Zuschuss beantragen: Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden, ansonsten wird er ungültig. Dafür nutzen Sie das KfW-Zuschussportal, in welchem das entsprechende Produkt (Altersgerecht Umbau-Investitionszuschuss 455) sowie der konkrete Verwendungszweck (Bereich - Barrierereduzierung -) ausgewählt werden muss. Hier können auch mehrere Verwendungszwecke ausgewählt werden.
  3. Maßnahmen durchführen: Nachdem Sie die Zusage der Förderung erhalten haben, können Sie direkt mit den Maßnahmen beginnen. Die Zusage seitens der KfW erfolgt in der Regel bereits am Tag der Antragstellung. Muss der Antrag länger geprüft werden, erhalten Sie eine entsprechende Information.
  4. Zuschuss erhalten: Um den Zuschuss zu erhalten, bestätigen Sie im KfW-Zuschussportal die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen. Dazu müssen Sie die Rechnungen der Fachbetriebe einreichen. Nachdem diese geprüft wurden, erfolgt die Auszahlung auf das Konto.

Beachten Sie jedoch, dass Sie bei der Förderung - Standard altersgerechtes Haus - zusätzlich einen Sachverständigen benötigen, der Ihnen nach erfolgter Maßnahme die - Bestätigung nach Durchführung Standard altersgerechtes Haus - ausstellen muss.

Ein barrierefreies Bad ist eine Investition in die Zukunft. Deswegen gilt es beim Hausbau schon jetzt an morgen zu denken. © navintar – stock.adobe.com

Ferner sollten Sie darauf achten, dass mit Beginn des Vorhabens der Start der Bauarbeiten vor Ort gilt. Beratung und Planung sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gilt nicht als Vorhabensbeginn. Dies kann also bereits im Vorfeld erfolgen. Beachten Sie jedoch, dass eine nicht genehmigte Förderung kein Grund ist, von einem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Der Fachmann vor Ort kann Sie jedoch entsprechend beraten.

Hinweis: Der KfW Zuschuss für den Umbau zu einem barrierefreien Bad wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Sind die Fördertöpfe (gültig für ein Kalenderjahr) aufgebraucht, können keine weiteren Anträge gestellt werden. Deswegen empfiehlt es sich, die Maßnahmen möglichst frühzeitig zu planen.

Weitere Hinweise zur Antragstellung sowie die Voraussetzungen für die Bewilligung der Zuschüsse finden Sie im Zuschussportal der KfW. Ebenso berät Sie auch Ihr Fachmann vor Ort, welche Fördermöglichkeiten es gibt und wie Sie diese sinnvoll nutzen können. Einen geeigneten Fachbetrieb für den Badumbau finden Sie hier.

Tipp #4: Gibt es weitere Fördermöglichkeiten für den Badumbau?

Neben der staatlichen Förderung durch die KfW, die insbesondere für Bauherren und Wohneigentümer empfehlenswert ist, gibt es auch weitere Möglichkeiten, den Umbau zu einem barrierefreien Bad bezuschussen zu lassen.

So übernehmen die Pflegekassen die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 Euro pro Person, wenn der Betroffene über einen Pflegegrad verfügt. Weiterhin können auch Einzelmaßnahmen wie das Nachrüsten für Stützgriffen durch die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen einer Hilfsmittelverordnung übernommen werden.

Halte- und Stützgriffe können einfach und schnell nachgerüstet werden. Für diese Maßnahmen übernehme die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. © badumbau-ratgeber.de

Alle Informationen zur Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen finden Sie in unserem Artikel: Barrierefreies Bad Krankenkassen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Zuschüsse zum barrierefreien Bad

Was wird von der BAFA gefördert?

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat verschiedene Förderprogramme, welches den Um- oder Neubau von Gebäuden betreffen. Der Umbau zu einem barrierefreien Bad wird jedoch nicht durch das BAFA gefördert, sondern durch Förderprogramme und Kredite der KfW in Höhe von bis 6.250 Euro pro Maßnahme.

Wer fördert einen barrierefreien Badumbau?

Der barrierefreie Badumbau wird gefördert: So bezuschussen die Krankenkassen Hilfsmittel wie Halte- oder Stützgriffe, wenn eine Verordnung vom Arzt vorliegt. Bei Vorliegen eines Pflegegrade übernehmen die Pflegekassen Kosten bis 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Zusätzlich gibt es verschiedene Förderprogramme zum Beispiel durch die KfW.

Wer zahlt behindertengerechte Umbauten?

Die Kosten für den Umbau zu einem behindertengerechten Bad werden mit bis zu 4.000 Euro von den Pflegekassen bezuschusst, wenn eine Pflegegrad vorliegt. Überdies übernehmen auch die Krankenkassen die Kosten für sogenannte Hilfsmittel, wenn eine Verordnung vom Arzt vorliegt. Alternativ gibt es Förderprogramme vom Bund, etwa durch die KfW.

Kann man KfW und BAFA kombinieren?

Nein, die einzelnen Förderprogramme der KfW sowie der BAFA lassen sich untereinander nicht kombinieren. In der Regel gibt es für verschiedenen Maßnahmen auch verschiedene Fördermittel. So gibt es das Förderprogramm 455-B der KfW für die Barrierereduzierung innerhalb der eigenen vier Wände, welche mit bis zu 6.250 Euro bezuschusst wird.