So gelingt die Kostenübernahme

Barrierefreies Bad: Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Umbau zu einem barrierefreien Bad? Gibt es darüber hinaus Zuschüsse durch die Pflegekassen? Und wie gelingt die Förderung?

Diese und weitere Fragen rund um die Kostenübernahme durch die Krankenkassen beantworten wir Ihnen in unserem Ratgeber. Profitieren Sie von unseren wertvollen Tipps.

Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen teilweise die Kosten für den Badumbau. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.

≡ Inhaltsverzeichnis

Tipp #1: Finden Sie Anbieter in Ihrer Nähe und vergleichen Sie Preise

Um die Kosten für die Badsanierung möglichst gering zu halten und eine Übernahme durch die Kranken- oder Pflegekassen zu realisieren, sollten Sie im ersten Schritt verschiedene Anbieter miteinander vergleichen.

Einen geeigneten Fachhändler in Ihrer Umgebung finden Sie über spezielle Vergleichsportale. Hier geben Sie die Anforderungen an die den Badumbau an und erhalten im Anschluss Angebote von bis zu drei Fachbetrieben.

So erhalten Sie konkrete Preise für den Umbau:

Die folgenden kostenlosen Vergleichsportale sind empfehlenswert. Aber Vorsicht: Nicht alle Anbieter und Fachbetriebe sind auf allen Portalen vertreten. Machen Sie daher mehrere Vergleiche und kombinieren Sie die Portale.

Transparenzhinweis: Wir erhalten bei Verwendung der vorstehenden Affiliate-Links eine Provision von den Anbietern. Für Sie bleibt der Vergleich kostenlos! Mehr Informationen dazu, wie wir uns finanzieren und zu Affiliate-Programmen und Affiliate-Links.

Schauen Sie sich alle Vergleiche in Ruhe an und entscheiden Sie sich für drei der genannten Möglichkeiten. Nach Ausfüllen des Formulars erhalten Sie von den Anbietern kostenlos und unverbindlich konkrete Angebote für ein barrierefreies Bad sowie Tipps für Zuschüsse und die Finanzierung.

Warum Sie mindestens 3 der kostenlosen Vergleichsportale nutzen sollten:

  • Nicht alle Fachbetriebe sind auf allen Portalen.
  • Sie vermeiden die Gefahr von Ausreißern.
  • Die Preisunterschiede zwischen den Anbietern können signifikant sein.
  • Sie erhalten einen ersten Überblick und damit eine ideale Verhandlungsgrundlage.
  • Die Angebote kommen von regionalen und deutschlandweiten Anbietern.
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Für Badumbauten funktionieren die Portale so einfach wie ein Angebotsvergleich: Sie geben Ihre Anforderungen an und erhalten danach individuelle Angebote von regionalen und deutschlandweiten Anbietern.

Zusatztipp: Kostenlos weitere Hilfsmittel sichern

Bei vorhandenem Pflegegrad haben Sie einen Anspruch auf zahlreiche Pflegehilfsmittel und die entsprechenden Zuschüsse. Sichern Sie sich daher die aktuelle Förderung und profitieren Sie von weiteren nützlichen Hilfsmitteln wie einem Hausnotruf, Treppenlift oder einem Elektromobil.

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Tipp #2: Werden die Kosten für den Badumbau von den Krankenkassen übernommen?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Badsanierung nur in Teilen, nämlich für die Nachrüstung mit sogenannten Hilfsmitteln. Zu diesen Hilfsmitteln gehören unter anderem Haltegriffe oder ein Dusch-WC. Die Komplettsanierung ist davon ausgenommen.

Um die Kostenübernahme des Hilfsmittels bei der Krankenkasse zu erwirken, benötigen Sie bzw. der Betroffene eine Verordnung vom Arzt. Diese Verordnung beschreibt die medizinische Notwendigkeit des gewünschten Hilfsmittels.

Hinweis: Die Verordnung vom Arzt bescheinigt, dass das Hilfsmittel einer drohenden Behinderung vorbeugt oder diese zumindest ausgleicht.

Je ausführlicher der Arzt die Gründe für die Verordnung beschreibt, desto höher sind die Chancen, dass die Kassen die Kostenübernahme auch bewilligen. Dennoch ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld mit der eigenen Krankenkasse ins Gespräch zu gehen und die individuellen Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten zu besprechen. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben spezielle Verträge mit Leistungsanbietern für Hilfsmittel. Versicherte müssen sich in diesen Fällen an die vertraglichen Anbieter wenden.

Die Kosten für Hilfsmittel, zum Beispiel Stütz- und Haltegriffe für ein behindertengerechtes Bad, werden von den Krankenkassen übernommen. © Jörg Lantelme – stock.adobe.com

Damit das Hilfsmittel von den Krankenkassen bewilligt wird, muss es im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Das Verzeichnis umfasst mehr als 30.000 Hilfsmittel, die über eine spezielle Nummer verfügen. Achten Sie darauf, dass der Arzt die korrekte Nummer des gewünschten Hilfsmittels ordnungsgemäß auf dem Rezept vermerkt.

Tipp: Lehnt ihr Arzt die Verordnung ab, da ihm nur ein begrenztes Kontingent an Verordnungen zusteht, weisen Sie ihn darauf hin, dass Hilfsmittel nicht zum Budgetrahmen gehören.

Auch Versicherte der privaten Krankenkasse profitieren von einer Verordnung des Arztes: Sie müssen sich aber nach dem Hilfsmittelkatalog richten. Darüber hinaus ist die Kostenübernahme davon abhängig, ob der abgeschlossene Versicherungstarif die entsprechenden Leistungen enthält. Hier sollten Sie vorher einen genauen Blick in Ihre Vertragsunterlagen werfen oder direkt bei der privaten Krankenversicherung nachfragen.

Tipp #3: Welche Zuschüsse sind durch die Pflegekassen möglich?

Betroffene haben darüber hinaus die Möglichkeit, die Kosten für ein barrierefreies Bad durch die Pflegekassen bezuschussen zu lassen. Im Rahmen - Wohnumfeldverbessernder Maßnahmen - übernehmen die Pflegekassen bis zu 4.000 Euro pro Person für die Sanierung. Leben mehrere Betroffene unter einem Dach, können die Zuschüsse pro Person beantragt werden. Hier sind dann bis zu 16.000 Euro an Zuschüssen möglich.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme barrierefreies Bad durch Pflegekasse:

  • Der/ die Betroffene/n verfügt über einen Pflegegrad (1-5).
  • Die Maßnahmen erleichtern oder ermöglichen die Pflege zu Hause bzw. stellen eine selbstständige Lebensführung der Betroffenen wieder her.
  • Der Umbau trägt zur Entlastung der Pflegepersonen bei.

Den Antrag für die Kostenübernahme können Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse stellen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie online oder direkt bei der Kasse. Der Vorteil: Die Pflegekassen übernehmen - zumindest anteilig - auch die Kosten für den Komplettumbau zu einem barrierefreien Badezimmer.

Tipp: Der Antrag auf - Wohnumfeldverbesserung - muss vor Beginn entsprechender Maßnahmen bei den Pflegekassen gestellt werden. Idealerweise liefern Sie bereits einen ersten Kostenvoranschlag mit.

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten bis zu 4.000 Euro pro Person entsprechend der auf der Rechnung ausgewiesenen Summe. Bleiben Sie darunter, werden auch nur die geringeren Kosten übernommen. Mehrkosten müssen von den Betroffenen selber getragen werden.

Tipp #4: Gibt es weitere Möglichkeiten der Kostenübernahme?

Auch wenn Sie, weder über einen Pflegegrad noch über eine Verordnung vom Arzt verfügen, können Sie sich Zuschüsse für die Badsanierung sichern. Dieses ist insbesondere für Wohneigentümer interessant, die jetzt schon an morgen denken und Ihr Badezimmer barrierefrei gestalten möchten.

Die KfW-Bank bietet ein entsprechendes Programm, mit welchem bis zu 10 % der Maßnahmen, maximal jedoch 6.250 Euro gefördert werden. Die Förderung wird unabhängig vom Alter gewährt und schließt auch komplette Sanierungsmaßnahmen mit ein. Überdies kann die Förderung auch für den Kauf von bereits umgebautem Wohnraum genutzt werden.

Damit die Kostenübernahmen für den Badumbau gelingt, müssen je nach Zuschuss verschiedene Vorgaben eingehalten werden, etwa Mindestabstände oder bestimmte Radien. © badumbau-ratgeber.de

Alle Informationen zu den Voraussetzungen sowie den Anträgen für die Förderung durch die KfW finden Sie in folgendem Beitrag: Barrierefreies Bad Zuschüsse.

Tipp #5: So stellen Sie den Antrag für die Kostenübernahme

Je nachdem für welchen Zuschuss Sie sich entscheiden, müssen Sie verschiedene Wege gehen, um die Übernahme bei den Kassen zu erreichen.

So beantragen Sie ein Hilfsmittel für den Badumbau bei der Krankenkasse:

  1. Der Arzt stellt eine Verordnung (Rezept) für das Hilfsmittel aus, auf welchem auch die korrekte Hilfsmittelnummer vermerkt sein muss.
  2. Mit dem Rezept wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, die Ihnen ein Verzeichnis der vertraglichen Leistungspartner zur Verfügung stellt.
  3. Sie erhalten vom Leistungspartner (Bsp.: Sanitätshaus) einen Kostenvoranschlag für das Hilfsmittel.
  4. Den Kostenvoranschlag reichen Sie zusammen mit der Verordnung, einem Anschreiben und idealerweise einer Stellungnahme zu Ihrer persönlichen Situation bei der Krankenkasse ein.
  5. Die Krankenkasse hat nun drei Wochen Zeit (5 Wochen, wenn ein medizinisches Gutachten benötigt wird), um über den Antrag zu entscheiden.

Sollte die Krankenkasse die gesetzliche Pflicht nicht einhalten können, muss sie sich schriftlich dazu äußern. Erfolgt innerhalb des Zeitraums keine Rückmeldung, gilt der Antrag als bewilligt und Sie können das Hilfsmittel beschaffen, welches Ihnen die Kasse dann erstatten muss.

Sollten Ihr Antrag nicht bewilligt werden, haben Sie ein Widerspruchsrecht. Dieses müssen Sie schriftlich im Zeitraum von vier Wochen nach Erteilung des Ablehnungsbescheids bei der Krankenkasse geltend machen.

Wenn Sie bei Ihrer Pflegekasse Zuschüsse für die - Wohnumfeldverbesserung - für sich oder Ihre Angehörigen beantragen wollen, sollten Sie folgende Schritte beherzigen.

So beantragen Sie Zuschüsse für ein barrierefreies Bad von der Pflegekasse:

  1. Der Antrag muss vor Beginn der entsprechenden Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden. Antragsformulare können Sie online oder telefonisch bei Ihrer Pflegekasse anfordern.
  2. Legen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei: Kostenvoranschläge der verschiedenen Anbieter; ein ärztliches Attest, welches die Notwendigkeit der Umbaumaßnahme bestätigt sowie Entwürfe zum jetzigen und künftigen Stand.
  3. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft bei einem Vor-Ort-Termin, ob die Maßnahmen wirklich notwendig sind und die entsprechenden Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind. Im Anschluss gibt er eine Empfehlung über notwendigen Maßnahmen oder eventuelle Hilfsmittel ab.
  4. Auf Grundlage der Empfehlung des MDK entscheidet die Pflegekasse über die Bewilligung.

Im Fall der Ablehnung des Antrages haben Sie auch hier die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. In Einzelfällen können sich Betroffene auch für eine Klage entscheiden, wenn die Kostenübernahme durch die Pflegekasse abgelehnt wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema barrierefreies Bad und Krankenkasse

Was zahlt die Krankenkasse bei Badumbau?

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten beim Badumbau für sogenannte Hilfsmittel, etwa Halte- und Stützgriffe oder ein Dusch-WC. Die Kosten für eine komplette Badsanierung werden nicht übernommen. Voraussetzung ist eine Verordnung vom Arzt, die das Hilfsmittel als notwendig ausweist sowie eine Listung im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen.

Wird eine Badsanierung gefördert?

Die Badsanierung zu einem barrierefreien Bad wird von verschiedenen Stellen gefördert: Liegt ein Pflegegrad vor, übernehmen die Pflegekassen Kosten bis 4.000 Euro. Ebenso bezuschussen auch die Krankenkassen sogenannte Hilfsmittel wie Halte- oder Stützgriffe, wenn eine entsprechende Verordnung vom Arzt vorliegt. Zusätzlich gibt es verschiedene Förderprogramme des Bundes zum Beispiel durch die KfW.

Was zahlt die Pflegekasse bei Umbau?

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.000 Euro. Dies umfasst auch die Förderung für den Umbau zu einem barrierefreien Badezimmer. Voraussetzung dafür ist ein vorhandener Pflegegrad. Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, bevor die Umbaumaßnahmen begonnen werden.

Wann zahlt Krankenkasse Badumbau?

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Badumbau, wenn eine Verordnung vom Arzt vorliegt. Dabei übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nur die Kosten für sogenannte Hilfsmittel entsprechend dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkasse etwa für ein Dusch-WC oder Stütz- und Haltegriffe. Auch die privaten Krankenkassen übernehmen Kosten für Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelkatalog.